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Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Musikschulen. Eine öffentlich-rechtliche Musikschule hat einen gemeinnützigen, meist kommunalen Träger. Die Musikschulen genießen einen besonderen Status und werden bevorzugt von der öffentlichen Hand gefördert, vergleichsweise einer städtischen Bibliothek oder Theaterbühne.
Insgesamt gibt es heute rund 950 Musikschulen dieses Typs in Deutschland. Sie sind vor allen Dingen in den Städten ansässig, richten sich mit ihrem Angebot aber natürlich auch an die Bewohner der umliegenden kleineren Ortschaften.
Die öffentliche Musikschule wendet sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche, die dort die Möglichkeit erhalten, das Spielen von Musikinstrumenten oder das Singen von der Pike auf zu erlernen. Daneben bietet jede Musikschule aber auch Kurse für musikinteressierte Erwachsene an. Dank der öffentlichen Zuschüsse ist der Musikunterricht in aller Regel preiswerter als bei einem privaten Musiklehrer. Aktuell sind rund eine Million Menschen aller Altersklassen in Deutschland Mitglied einer solchen Musikschule. Die öffentlich-rechtlichen Musikschulen sind im Verband deutscher Musikschulen organisiert. Dies hat zur Folge, dass für alle öffentlichen Musikschulen die gleichen Lehr- und Strukturpläne gelten und damit alle angeschlossenen Schulen ihren Kunden vergleichbare Qualitätsstandards bieten.
Die privaten Musikschulen unterscheiden sich zunächst einmal dadurch, dass der Unterricht dort in der Regel mehr kostet, weil das Lehrangebot eben nicht öffentlich subventioniert wird. Manche dieser Musikschulen bieten dennoch ein ähnlich umfassendes Leistungsangebot wie die öffentlich-rechtlichen Schulen. Andere private Musikschulen haben sich auf Nischen verlegt, um sich so im Wettbewerb abheben zu können. Dieser Trend ist seit den 80-er Jahren zu beobachten. Solche Schulen bieten dann zum Beispiel nur Kurse für Pop, Rock oder Jazz an. In zunehmendem Maße werden solche privaten Musikschulen auch von Instrumentenherstellern und Musikfachgeschäften betrieben – ein Versuch, die Kunden von morgen möglichst früh an sich zu binden.
Egal, ob sie öffentlich-rechtlich oder privat betrieben werden, normalerweise dürfen sich alle mit dem Titel „Musikschule“ schmücken. Eine Ausnahme bildet allerdings der Freistaat Bayern. Hier ist der Begriff „Musikschule“ gesetzlich geschützt und nur öffentlichen Musikschulen vorbehalten. Einige Bundesländer fahren hier eine andere Politik. In Brandenburg etwa sind solche private Musikschulen inzwischen staatlich anerkannt und den öffentlich-rechtlichen gleichgestellt.
An einer Musikschule kann man alle bekannten Instrumente erlernen. Das Angebot reicht vom Klavierunterricht bis hin zum Musizieren im Orchester oder einer Big Band. Darüber hinaus bieten die Schulen Gesangsausbildung an. Speziell die öffentlich-rechtlichen Musikschulen sind darauf bedacht, dabei nach Möglichkeit ihren Schülern die gesamte Bandbreite der verschiedenen Musikrichtungen anzubieten. Neben klassischer E-Musik kann man hier auch das musikalische Rüstzeug für Pop, Rock, HipHop oder Jazz erlernen. Das Motto: Keine musikalische Erscheinungsform wird für Tabu erklärt. Die Musikschulen wollen im Gegenteil dazu beitragen, die Konflikte zwischen unterschiedlichen Musikstilen und ihren jeweiligen Liebhabern auszuräumen.
Konkret bietet die Musikschule etwa Kurse für Streichinstrumente wie Geige, Viola, Cello, Gamba und Kontrabass an oder für Zupfinstrumente wie Gitarre, Mandoline, Harfe, Zither und Baglama. Wen es eher in den Bereich Pop- und Rockmusik zieht, der kann hier den Umgang mit E-Gitarre und E-Bass lernen. Zu den weiteren angebotenen Instrumenten gehören die Holzblasinstrumente Querflöte, Klarinette, Oboe, Saxofon, Fagott und natürlich der Klassiker schlechthin, die Blockflöte, ebenso wie die Blechblasinstrumente Trompete, Horn, Posaune und Tuba. Tasteninstrumente – zum Beispiel Klavier, Orgel, Cembalo, Synthesizer oder auch Akkordeon – stehen genauso auf dem Lehrplan wie die typischen Schlaginstrumente, also Schlagzeug, Percussion und Pauken. Wer den Wunsch hat, ein eher ausgefallenes Musikinstrument zu erlernen, sollte sich in jedem Fall vorab bei einer Musikschule erkundigen, ob entsprechendes Lehrpersonal zur Verfügung steht. Oft kann die Musikschule auch in diesen Fällen weiterhelfen.
Zu dieser breiten Angebotspalette an Musikinstrumenten gesellt sich die Gesangsausbildung für jeden gängigen Musikstil. Die Musikschule vermittelt den Schülern dabei nicht nur die handwerklichen Grundlagen, um ein Instrument zu beherrschen. Von Anfang an achtet die Schule darauf, dass ihre Schüler sich zusammen mit anderen musikalisch betätigen. Denn auch das gemeinsame Musizieren will erst gelernt sein. Ohne diese Fähigkeit wird man später auch nie als Musiker auftreten können, unabhängig davon, ob man dies als Hobby oder Beruf betreibt. Deshalb unterhält jede Musikschule mehrere Orchester, Band, Chöre und Musikgruppen mit unterschiedlicher Besetzung für alle Stile.